Oberlandesgericht Hamm, 2002-12-02, 8 U 132/01

8 U 132/01Obergericht02.12.2002

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 8 U 132/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-12-02

Aktenzeichen: 8 U 132/01

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2002:1202.8U132.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 9. Mai 2001 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Bochum abgeändert.

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 9.193,28 EUR (17.980,49 DM) nebst 11,5 % Zinsen seit dem 06.04.2001 zu zahlen.

Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beschwer des Beklagten übersteigt nicht 20.000,00 EUR.

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