8 U 132/01•Oberlandesgericht Hamm, 2002-12-02, 8 U 132/01
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 8 U 132/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-12-02
Aktenzeichen: 8 U 132/01
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2002:1202.8U132.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das am 9. Mai 2001 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Bochum abgeändert.
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 9.193,28 EUR (17.980,49 DM) nebst 11,5 % Zinsen seit dem 06.04.2001 zu zahlen.
Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beschwer des Beklagten übersteigt nicht 20.000,00 EUR.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.