15 W 212/02•Oberlandesgericht Hamm, 2002-12-03, 15 W 212/02
Oberlandesgericht Hamm, 2002-12-03, 15 W 212/02
15 W 212/02Obergericht03.12.2002
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 15 W 212/02 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2002-12-03
Aktenzeichen: 15 W 212/02
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2002:1203.15W212.02.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Tenor
Die sofortige weitere Beschwerde wird zurückgewiesen.
Den Beteiligten zu 1) - 7) werden die Gerichtskosten und die der Beteiligten zu 8) im Verfahren der sofortigen weiteren Beschwerde entstandenen außer-gerichtlichen Kosten auferlegt.
Der Geschäftswert wird auf 5112,92 Euro festgesetzt.
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