Oberlandesgericht Hamm, 2002-12-03, 15 W 212/02

15 W 212/02Obergericht03.12.2002

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 15 W 212/02 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2002-12-03

Aktenzeichen: 15 W 212/02

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2002:1203.15W212.02.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Tenor

Die sofortige weitere Beschwerde wird zurückgewiesen.

Den Beteiligten zu 1) - 7) werden die Gerichtskosten und die der Beteiligten zu 8) im Verfahren der sofortigen weiteren Beschwerde entstandenen außer-gerichtlichen Kosten auferlegt.

Der Geschäftswert wird auf 5112,92 Euro festgesetzt.

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