8 U 40/02•Oberlandesgericht Hamm, 2002-12-04, 8 U 40/02
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 8 U 40/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-12-04
Aktenzeichen: 8 U 40/02
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2002:1204.8U40.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 18.12.2001 verkündete Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Bochum wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Beklagten bleibt nachgelassen, die Vollstreckung des Klägers gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des auf Grund dieses Urteils vollstreck-baren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Kläger zuvor Sicherheit in Höhe von 120% des zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Beschwer der Beklagten übersteigt 20.000,00 EUR.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.