Oberlandesgericht Hamm, 2002-12-09, 2 Ss OWi 1018/02

2 Ss OWi 1018/02Obergericht09.12.2002

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 2 Ss OWi 1018/02 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2002-12-09

Aktenzeichen: 2 Ss OWi 1018/02

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2002:1209.2SS.OWI1018.02.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Senat für Bußgeldsachen

Tenor

Die Rechtsbeschwerde wird auf Kosten des Betroffenen mit der klarstellenden Maßgabe verworfen, dass der Betroffene wegen "fahrlässigen Führens eines Kraftfahrzeuges mit einer Alkoholmenge im Körper, die zu einer Atemalkoholkonzentration von mehr als 0,40 mg/l geführt hat" verurteilt ist.

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