2 Ss OWi 1018/02•Oberlandesgericht Hamm, 2002-12-09, 2 Ss OWi 1018/02
Oberlandesgericht Hamm, 2002-12-09, 2 Ss OWi 1018/02
2 Ss OWi 1018/02Obergericht09.12.2002
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 2 Ss OWi 1018/02 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2002-12-09
Aktenzeichen: 2 Ss OWi 1018/02
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2002:1209.2SS.OWI1018.02.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Senat für Bußgeldsachen
Tenor
Die Rechtsbeschwerde wird auf Kosten des Betroffenen mit der klarstellenden Maßgabe verworfen, dass der Betroffene wegen "fahrlässigen Führens eines Kraftfahrzeuges mit einer Alkoholmenge im Körper, die zu einer Atemalkoholkonzentration von mehr als 0,40 mg/l geführt hat" verurteilt ist.
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