Oberlandesgericht Hamm, 2002-12-12, 21 U 68/02

21 U 68/02Obergericht12.12.2002

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 21 U 68/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-12-12

Aktenzeichen: 21 U 68/02

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2002:1212.21U68.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 21. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 16. April 2002 verkündete Urteil der 5. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Essen abgeändert und wie folgt neu gefaßt:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 8.264,88 € nebst Zinsen in Höhe von 5 % Punkten über dem Basiszins seit dem 28.05.2001 zu zahlen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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