21 U 68/02•Oberlandesgericht Hamm, 2002-12-12, 21 U 68/02
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 21 U 68/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-12-12
Aktenzeichen: 21 U 68/02
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2002:1212.21U68.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 21. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das am 16. April 2002 verkündete Urteil der 5. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Essen abgeändert und wie folgt neu gefaßt:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 8.264,88 € nebst Zinsen in Höhe von 5 % Punkten über dem Basiszins seit dem 28.05.2001 zu zahlen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.