Oberlandesgericht Hamm, 2002-12-16, 8 U 31/02

8 U 31/02Obergericht16.12.2002

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 8 U 31/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-12-16

Aktenzeichen: 8 U 31/02

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2002:1216.8U31.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 04.12.2001 verkündete Urteil des Landgerichts Münster wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Berufungskläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beschwer des Klägers übersteigt nicht 20.000,00 EUR.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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