21 U 63/02•Oberlandesgericht Hamm, 2003-01-07, 21 U 63/02
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 21 U 63/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-01-07
Aktenzeichen: 21 U 63/02
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2003:0107.21U63.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 21. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das am 22. April 2002 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Essen wie folgt abgeändert:
Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an den Kläger 5.225,01 Euro nebst 5 % Zinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 22.09.2001 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.