Oberlandesgericht Hamm, 2003-01-07, 21 U 63/02

21 U 63/02Obergericht07.01.2003

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 21 U 63/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-01-07

Aktenzeichen: 21 U 63/02

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2003:0107.21U63.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 21. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 22. April 2002 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Essen wie folgt abgeändert:

Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an den Kläger 5.225,01 Euro nebst 5 % Zinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 22.09.2001 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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