17 U 91/01•Oberlandesgericht Hamm, 2003-01-09, 17 U 91/01
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 17 U 91/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-01-09
Aktenzeichen: 17 U 91/01
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2003:0109.17U91.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 17. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 14.03.2001 verkündete Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin kann die Vollstreckung des Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 5.800,00 EUR abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Voll-streckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Beschwer der Klägerin übersteigt 20.000,00 EUR.
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