Oberlandesgericht Hamm, 2003-01-15, 20 U 118/02

20 U 118/02Obergericht15.01.2003

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 20 U 118/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-01-15

Aktenzeichen: 20 U 118/02

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2003:0115.20U118.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 4. April 2002 verkündete Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Münster wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, sofern nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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