27 U 208/01•Oberlandesgericht Hamm, 2003-01-16, 27 U 208/01
Oberlandesgericht Hamm, 2003-01-16, 27 U 208/01
27 U 208/01Obergericht16.01.2003
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 27 U 208/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-01-16
Aktenzeichen: 27 U 208/01
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2003:0116.27U208.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 27. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 7. September 2001 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Siegen teilweise abgeändert.
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 57.575,56 EUR nebst 5 % Zinsen seit dem 16. März 2001 zu zahlen.
Die Anschlußberufung des Beklagten wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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