3 Ss 1062/02•Oberlandesgericht Hamm, 2003-01-16, 3 Ss 1062/02
Oberlandesgericht Hamm, 2003-01-16, 3 Ss 1062/02
3 Ss 1062/02Obergericht16.01.2003
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 3 Ss 1062/02 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2003-01-16
Aktenzeichen: 3 Ss 1062/02
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2003:0116.3SS1062.02.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Strafsenat
Tenor
Das angefochtene Urteil wird im Rechtsfolgenausspruch mit den zugrunde lie¬genden Feststellungen - auch zum Wirkstoffgehalt des Rauschgifts im Fall 10 des angefochtenen Urteils - aufgehoben.
Die weitergehende Revision des Angeklagten wird verworfen.
Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revision, an eine andere Abteilung des Amtsgerichts - Jugendschöffengericht - Marl zurückverwiesen.
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