Oberlandesgericht Hamm, 2003-01-21, 28 U 103/02

28 U 103/02Obergericht21.01.2003

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 28 U 103/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-01-21

Aktenzeichen: 28 U 103/02

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2003:0121.28U103.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 28. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 02. Juli 2002 verkündete Urteil der Zivilkammer I des Landgerichts Detmold unter Zurückweisung des Rechts-mittels im übrigen abgeändert:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 16.264,07 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16.06.2001 zu zahlen Zug um Zug gegen Rücknahme des PKW VW Golf Variant TDI Comfort, 74 kw, Fahrgestellnummer #1, Zulassungsdatum 27.12.2000.

Es wird festgestellt, daß sich die Beklagte mit der Rücknahme des vorge-nannten Fahrzeugs im Annahmeverzug befindet.

Die weitergehende Klage bleibt abgewiesen.

Die Kosten der ersten Instanz tragen zu 4/5 die Beklagte und zu 1/5 der Klä-ger.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.