Oberlandesgericht Hamm, 2003-02-07, 11 WF 189/02

11 WF 189/02Obergericht07.02.2003

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 11 WF 189/02 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2003-02-07

Aktenzeichen: 11 WF 189/02

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2003:0207.11WF189.02.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 11. Senat für Familiensachen

Tenor

Der angefochtene Beschluß wird unter Zurückweisung der weitergehenden Beschwerde dahingehend abgeändert, daß der Klägerin Prozeßkostenhilfe für eine Klage auf nachehelichen Unterhalt in Höhe von monatlich 853,00 Euro bewilligt wird. Der Klägerin wird Rechtsanwalt C aus P zu den Bedingungen eines in C2 geschäftsansässigen Rechtsanwalts beigeordnet.

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