Oberlandesgericht Hamm, 2003-02-09, 6 U 190/02

6 U 190/02Obergericht09.02.2003

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 6 U 190/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-02-09

Aktenzeichen: 6 U 190/02

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2003:0209.6U190.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels - das am 11.09.2002 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Paderborn teilweise abgeändert.

Die Beklagten werden verurteilt, über den erstinstanzlich zuerkannten Betrag hinaus als Gesamtschuldner an den Kläger weitere 455,73 Euro nebst 5 % Zinsen über den Basiszinsssatz seit dem 13.06.2002 zu zahlen.

Im übrigen bleibt die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 1/9 und die Beklagten zu 8/9.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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