Oberlandesgericht Hamm, 2003-02-11, 1 VAs 94/02

1 VAs 94/02Obergericht11.02.2003

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 1 VAs 94/02 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2003-02-11

Aktenzeichen: 1 VAs 94/02

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2003:0211.1VAS94.02.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Strafsenat

Tenor

Der Bescheid des Justizministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen vom 16. September 2002 wird aufgehoben.

Das Justizministerium wird angewiesen, den Betroffenen unter Beachtung der Rechtsauffassung des Senats neu zu bescheiden.

Die Kosten des Verfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen des Betroffenen werden bei einem Gegenstandswert von 2.500,- € der Landeskasse auferlegt.

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