29 U 28/02•Oberlandesgericht Hamm, 2003-02-11, 29 U 28/02
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 29 U 28/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-02-11
Aktenzeichen: 29 U 28/02
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2003:0211.29U28.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 29. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil der Zivilkammer IV des Land-gerichts Detmold vom 18. April 2002 abgeändert.
Die Klage wird als zur Zeit unbegründet abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar
Die Revision wird nicht zugelassen.
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