10 WF 20/03•Oberlandesgericht Hamm, 2003-02-12, 10 WF 20/03
Oberlandesgericht Hamm, 2003-02-12, 10 WF 20/03
10 WF 20/03Obergericht12.02.2003
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 10 WF 20/03 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2003-02-12
Aktenzeichen: 10 WF 20/03
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2003:0212.10WF20.03.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Senat für Familiensachen
Tenor
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Die Sache wird vom Einzelrichter auf den Senat übertragen.
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Auf die sofortige Beschwerde des Antragstellers vom 8. Januar 2003 wird der Beschluss des Amtsgerichts Gütersloh vom 5. Dezember 2002 abgeändert.
Die im Beschluss des Amtsgerichts Gütersloh vom 29. Oktober 2002 enthaltene An-ordnung über Trennungs- und Kindesunterhalt ist seit dem 27. November 2002 außer Kraft getreten.
Die Kosten der sofortigen Beschwerde trägt die Antragstellerin nach einem Be-schwerdewert von bis 300 €.
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