4 Ss 49/03•Oberlandesgericht Hamm, 2003-02-13, 4 Ss 49/03
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 4 Ss 49/03 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2003-02-13
Aktenzeichen: 4 Ss 49/03
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2003:0213.4SS49.03.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Strafsenat
Tenor
Unter Verwerfung der Revision im übrigen wird das angefochtene Urteil im Gesamtstrafenausspruch und inosweit, als der Angeklagte wegen Verletzung der Unterhaltspflicht verurteilt worden ist, mit den Feststellungen aufgehoben. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revision, an eine andere Kleine Strafkammer des Landgerichts Münster zurückverwiesen.
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