Oberlandesgericht Hamm, 2003-02-13, 4 Ss 49/03

4 Ss 49/03Obergericht13.02.2003

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 4 Ss 49/03 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2003-02-13

Aktenzeichen: 4 Ss 49/03

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2003:0213.4SS49.03.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Strafsenat

Tenor

Unter Verwerfung der Revision im übrigen wird das angefochtene Urteil im Gesamtstrafenausspruch und inosweit, als der Angeklagte wegen Verletzung der Unterhaltspflicht verurteilt worden ist, mit den Feststellungen aufgehoben. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revision, an eine andere Kleine Strafkammer des Landgerichts Münster zurückverwiesen.

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