4 Ss 58/03•Oberlandesgericht Hamm, 2003-02-13, 4 Ss 58/03
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 4 Ss 58/03 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2003-02-13
Aktenzeichen: 4 Ss 58/03
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2003:0213.4SS58.03.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Strafsenat
Tenor
Das angefochtene Urteil wird aufgehoben, soweit der Angeklagte wegen Beleidigung verurteilt worden ist. Insoweit wird das Verfahren eingestellt und werden die Kosten des Verfahrens sowie die notwendigen Auslagen des Angeklagten der Staatskasse auferlegt.
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