Oberlandesgericht Hamm, 2003-02-18, 9 U 136/02

9 U 136/02Obergericht18.02.2003

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 9 U 136/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-02-18

Aktenzeichen: 9 U 136/02

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2003:0218.9U136.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 23. Mai 2002 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Essen wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsmittels werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin wird nachgelassen die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 15.000,00 Euro abzuwenden, sofern nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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