9 U 166/02•Oberlandesgericht Hamm, 2003-02-18, 9 U 166/02
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 9 U 166/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-02-18
Aktenzeichen: 9 U 166/02
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2003:0218.9U166.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels - das am 5. Juli 2002 verkündete Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund abgeändert:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 382,67 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 % Punkten über dem Basiszins seit dem 20.02.2002 zu zahlen.
Die weitergehende Klage bleibt abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger zu 3/5 und der Beklagten zu 2/5 auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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