Oberlandesgericht Hamm, 2003-02-20, 4 U 161/02

4 U 161/02Obergericht20.02.2003

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 4 U 161/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-02-20

Aktenzeichen: 4 U 161/02

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2003:0220.4U161.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Antragsgegners wird das am 25. September 2002 verkündete Urteil der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Essen teilweise abgeändert:

Das Verbot zu a) wird aufgehoben und der ihm zugrundeliegende Antrag zu-rückgewiesen, und zwar unter entsprechender Aufhebung der Beschlußverfügung vom 5. März 2002.

Von den Kosten des Rechtsstreits 1. Instanz tragen der Antragsteller 4/5 und der Antragsgegner 1/5.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Antragsteller.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.