21 U 93/02•Oberlandesgericht Hamm, 2003-02-27, 21 U 93/02
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 21 U 93/02 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2003-02-27
Aktenzeichen: 21 U 93/02
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2003:0227.21U93.02.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 21. Zivilsenat
Tenor
Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.
Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf bis zu 4.000,00 € festgesetzt.
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