20 U 68/02•Oberlandesgericht Hamm, 2003-03-05, 20 U 68/02
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 20 U 68/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-03-05
Aktenzeichen: 20 U 68/02
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2003:0305.20U68.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 22.02.2002 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Arnsberg wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten der Berufung.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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