9 U 169/02•Oberlandesgericht Hamm, 2003-03-11, 9 U 169/02
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 9 U 169/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-03-11
Aktenzeichen: 9 U 169/02
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2003:0311.9U169.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird - unter Zurückweisung des weiter-
gehenden Rechtsmittels - das am 11. April 2002 verkündete Urteil der
- Zivilkammer des Landgerichts Dortmund insoweit abgeändert, als die
Beklagten verurteilt worden sind, als Gesamtschuldner an den Kläger mehr
als 2.060,47 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 % Punkten über dem Basis-
zinssatz ab dem 30. Mai 2001 zu zahlen.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des ersten Rechtszuges werden den Beklagten zu 1/3 und dem
Kläger zu 2/3 auferlegt. Die Kosten des Berufungsverfahrens belasten die
Beklagten mit 9/20 und den Kläger mit 11/20.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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