23 W 18/03•Oberlandesgericht Hamm, 2003-03-13, 23 W 18/03
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 23 W 18/03 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2003-03-13
Aktenzeichen: 23 W 18/03
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2003:0313.23W18.03.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 23. Zivilsenat
Tenor
Der Beklagten wird für die Durchführung des Beschwerdeverfahrens mit Wir-kung vom 14. Januar 2003 Prozeßkostenhilfe ohne Ratenzahlungs-anordnung bewilligt und Rechtsanwalt X aus Q beigeordnet.
Die Beschwerde wird nach einem Gegenstandswert von 494,63 Euro kosten-pflichtig zurückgewiesen.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
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