Oberlandesgericht Hamm, 2003-03-13, 23 W 18/03

23 W 18/03Obergericht13.03.2003

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 23 W 18/03 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2003-03-13

Aktenzeichen: 23 W 18/03

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2003:0313.23W18.03.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 23. Zivilsenat

Tenor

Der Beklagten wird für die Durchführung des Beschwerdeverfahrens mit Wir-kung vom 14. Januar 2003 Prozeßkostenhilfe ohne Ratenzahlungs-anordnung bewilligt und Rechtsanwalt X aus Q beigeordnet.

Die Beschwerde wird nach einem Gegenstandswert von 494,63 Euro kosten-pflichtig zurückgewiesen.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

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