Oberlandesgericht Hamm, 2003-03-20, 3 WF 44/03

3 WF 44/03Obergericht20.03.2003

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 3 WF 44/03 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2003-03-20

Aktenzeichen: 3 WF 44/03

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2003:0320.3WF44.03.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Senat für Familiensachen

Tenor

In Abänderung des angefochtenen Beschlusses wird dem Antragsteller für den Antrag aus dem Schriftsatz vom 23.09.2002 Prozeßkostenhilfe bewilligt und Rechtsanwältin L aus C beigeordnet.

Die Entscheidung über die Festsetzung von Raten bleibt dem Amtsgericht vorbehalten.

Die Entscheidung ergeht gerichtskostenfrei, außergerichtliche Auslagen werden nicht erstattet.

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