3 WF 44/03•Oberlandesgericht Hamm, 2003-03-20, 3 WF 44/03
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 3 WF 44/03 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2003-03-20
Aktenzeichen: 3 WF 44/03
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2003:0320.3WF44.03.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Senat für Familiensachen
Tenor
In Abänderung des angefochtenen Beschlusses wird dem Antragsteller für den Antrag aus dem Schriftsatz vom 23.09.2002 Prozeßkostenhilfe bewilligt und Rechtsanwältin L aus C beigeordnet.
Die Entscheidung über die Festsetzung von Raten bleibt dem Amtsgericht vorbehalten.
Die Entscheidung ergeht gerichtskostenfrei, außergerichtliche Auslagen werden nicht erstattet.
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