17 U 88/02•Oberlandesgericht Hamm, 2003-03-24, 17 U 88/02
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 17 U 88/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-03-24
Aktenzeichen: 17 U 88/02
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2003:0324.17U88.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 17. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird - unter Zurückweisung des Rechtsmittels im übrigen - das am 21.05.2002 verkündete Urteil der V. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Dortmund abgeändert:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 3.216,91 € nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 18.04.2001 zu zahlen.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden zu 38 % der Klägerin und zu 62 % der Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beschwer der Parteien übersteigt 20.000,-- € nicht.
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