Oberlandesgericht Hamm, 2003-03-25, 15 W 63/03

15 W 63/03Obergericht25.03.2003

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 15 W 63/03 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2003-03-25

Aktenzeichen: 15 W 63/03

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2003:0325.15W63.03.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Tenor

Die sofortige weitere Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Beteiligte zu 1) trägt die Gerichtskosten des Verfahrens der sofortigen weiteren Beschwerde. Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten dieser Instanz findet nicht statt.

Der Gegenstandswert des Verfahrens dritter Instanz wird auf 900,00 Euro festgesetzt.

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