Oberlandesgericht Hamm, 2003-07-14, 3 U 128/02

3 U 128/02Obergericht14.07.2003

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 3 U 128/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-07-14

Aktenzeichen: 3 U 128/02

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2003:0714.3U128.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 4. April 2002 verkündete Urteil des Einzelrichters der 5. Zivilkammer des Landgerichts Siegen wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin wird gestattet, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagten zuvor in gleicher Höhe Sicherheit leisten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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