10 W 106/02•Oberlandesgericht Hamm, 2003-07-15, 10 W 106/02
Oberlandesgericht Hamm, 2003-07-15, 10 W 106/02
10 W 106/02Obergericht15.07.2003
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 10 W 106/02 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2003-07-15
Aktenzeichen: 10 W 106/02
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2003:0715.10W106.02.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Zivilsenat
Tenor
Die sofortige Beschwerde der Beteiligten zu 1) bis 5) wird zurückgewiesen.
Die Gerichtskosten tragen die Beteiligten zu 1) bis 5) zu je 1/5.
Der Geschäftswert für die Beschwerdeinstanz wird auf 3.000,-- EUR festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
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