Oberlandesgericht Hamm, 2003-07-15, 15 W 178/03

15 W 178/03Obergericht15.07.2003

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 15 W 178/03 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2003-07-15

Aktenzeichen: 15 W 178/03

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2003:0715.15W178.03.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird mit Ausnahme der Wertfestsetzung aufge-hoben.

Die Sache wird zur erneuten Behandlung und Entscheidung auch über die Anordnung der Erstattung außergerichtlicher Kosten des Verfahrens der weiteren Beschwerde an das Landgericht zurückverwiesen.

Der Gegenstandswert des Verfahrens dritter Instanz wird auf 25.000,00 Euro festgesetzt.

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