I-5 U 29/03•Oberlandesgericht Hamm, 2003-07-17, I-5 U 29/03
Oberlandesgericht Hamm, 2003-07-17, I-5 U 29/03
I-5 U 29/03Obergericht17.07.2003
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — I-5 U 29/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-07-17
Aktenzeichen: I-5 U 29/03
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2003:0717.I5U29.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Tenor
Die vom Nebenintervenienten für die Beklagte eingelegte Berufung gegen das am 10. Dezember 2002 verkündete Urteil des Landgerichts Hagen wird zurückgewiesen.
Der Nebenintervenient trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Nebenintervenient kann die Zwangsvollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.