23 U 16/03•Oberlandesgericht Hamm, 2003-07-24, 23 U 16/03
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 23 U 16/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-07-24
Aktenzeichen: 23 U 16/03
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2003:0724.23U16.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 23. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 17. September 2002 verkündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Siegen abgeändert.
Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an die Sparkasse T3, C-Straße, ####1 C, die Bürgschaftsurkunde der Gewährleistungsbürgschaft über 104.892,13 DM, Avalkonto #####/####, vom 12.10.1998 und an die Sparkasse T3, L-Straße – 7, ####2 S, die Bürgschaftsurkunde über 82.406,69 DM, Avalkonto #####/####, vom 30.11.1999 herauszugeben.
Die Kosten des Rechtsstreits werden den Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Den Beklagten wird nachgelassen, jede Zwangsvollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in gleicher leistet.
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