6 U 15/03•Oberlandesgericht Hamm, 2003-07-28, 6 U 15/03
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 6 U 15/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-07-28
Aktenzeichen: 6 U 15/03
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2003:0728.6U15.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten zu 1) gegen das am 21. November 2002 verkün-dete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld wird zurückgewie-sen.
Von den Kosten der Berufungsinstanz trägt der Kläger die außergerichtlichen Kosten des früheren Beklagten zu 2). Von den Gerichtskosten und den eige-nen außergerichtlichen Kosten des Klägers trägt dieser 1/6. Die übrigen Kosten der Berufungsinstanz trägt die Beklagte zu 1).
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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