Oberlandesgericht Hamm, 2003-07-28, 6 U 15/03

6 U 15/03Obergericht28.07.2003

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 6 U 15/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-07-28

Aktenzeichen: 6 U 15/03

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2003:0728.6U15.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten zu 1) gegen das am 21. November 2002 verkün-dete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld wird zurückgewie-sen.

Von den Kosten der Berufungsinstanz trägt der Kläger die außergerichtlichen Kosten des früheren Beklagten zu 2). Von den Gerichtskosten und den eige-nen außergerichtlichen Kosten des Klägers trägt dieser 1/6. Die übrigen Kosten der Berufungsinstanz trägt die Beklagte zu 1).

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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