17 U 8/03•Oberlandesgericht Hamm, 2003-07-31, 17 U 8/03
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 17 U 8/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-07-31
Aktenzeichen: 17 U 8/03
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2003:0731.17U8.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 17. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 15.10.2002 verkündete Vorbe-haltsurteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund aufgehoben.
Die Sache wird zur weiteren Verhandlung und Entscheidung an das Landge¬richt Dortmund zurückverwiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klägerin auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beschwer der Klägerin übersteigt 20.000,00 € nicht.
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