16 U (Baul) 2/03•Oberlandesgericht Hamm, 2003-08-04, 16 U (Baul) 2/03
Oberlandesgericht Hamm, 2003-08-04, 16 U (Baul) 2/03
16 U (Baul) 2/03Obergericht04.08.2003
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 16 U (Baul) 2/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-08-04
Aktenzeichen: 16 U (Baul) 2/03
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2003:0804.16U.BAUL2.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des beklagten Landes wird das am 17.12.2002 verkündete Urteil des Landgerichts Köln - Kammer für Baulandsachen - teilweise abgeändert.
Das beklagte Land wird verurteilt, an die Kläger als Gesamtgläubiger 3.324,84 € nebst 9,5 % Zinsen seit dem 26.11.1997 zu zahlen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Die Kläger tragen die Kosten des ersten Rechtszuges zu jeweils 39 %, das beklagte Land zu 22 %.
Außerdem tragen die Kläger jeweils zur Hälfte die durch die Anrufung des Verwaltungsgerichts Köln entstandenen Mehrkosten.
Von den Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Kläger jeweils 27,5 % und das beklagte Land 45 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Parteien können durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages die Zwangsvollstreckung abwenden, wenn nicht die Gegenseite zuvor Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.