10 W 3/03•Oberlandesgericht Hamm, 2003-08-05, 10 W 3/03
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 10 W 3/03 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2003-08-05
Aktenzeichen: 10 W 3/03
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2003:0805.10W3.03.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Zivilsenat
Tenor
Die sofortige Beschwerde des Beteiligten zu 2) gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Landwirtschaftsgericht - Tecklenburg vom 18. Dezember 2002 wird zurückgewiesen.
Der Beteiligte zu 2) trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beteiligten zu 1) und der Beteiligten zu 3) bis 6).
Der Geschäftswert für die Beschwerdeinstanz wird auf 15.339,-- EUR (30 % des Kaufpreises von 51.130,-- EUR) festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
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