Oberlandesgericht Hamm, 2003-08-05, 10 W 3/03

10 W 3/03Obergericht05.08.2003

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 10 W 3/03 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2003-08-05

Aktenzeichen: 10 W 3/03

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2003:0805.10W3.03.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 10. Zivilsenat

Tenor

Die sofortige Beschwerde des Beteiligten zu 2) gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Landwirtschaftsgericht - Tecklenburg vom 18. Dezember 2002 wird zurückgewiesen.

Der Beteiligte zu 2) trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beteiligten zu 1) und der Beteiligten zu 3) bis 6).

Der Geschäftswert für die Beschwerdeinstanz wird auf 15.339,-- EUR (30 % des Kaufpreises von 51.130,-- EUR) festgesetzt.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

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