3 Ws 306/03•Oberlandesgericht Hamm, 2003-08-05, 3 Ws 306/03
Oberlandesgericht Hamm, 2003-08-05, 3 Ws 306/03
3 Ws 306/03Obergericht05.08.2003
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 3 Ws 306/03 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2003-08-05
Aktenzeichen: 3 Ws 306/03
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2003:0805.3WS306.03.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Strafsenat
Tenor
Der Haftbefehl des Amtsgerichts Gelsenkirchen-Buer vom 25.04.2002 - 6 Ls 71 Js 22/01 - 92/01 - wird aufgehoben.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens sowie die dem Angeklagten im Be-schwerdeverfahren entstandenen notwendigen Auslagen werden der Staatskasse auferlegt.
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