Oberlandesgericht Hamm, 2003-08-06, 20 U 100/03

20 U 100/03Obergericht06.08.2003

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 20 U 100/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-08-06

Aktenzeichen: 20 U 100/03

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2003:0806.20U100.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 27. März 2003 verkündete Urteil der Zivilkammer IV des Landgerichts Detmold wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des nach dem Urteil vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages beibringt.

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