Oberlandesgericht Hamm, 2003-08-08, 26 U 113/01

26 U 113/01Obergericht08.08.2003

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 26 U 113/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-08-08

Aktenzeichen: 26 U 113/01

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2003:0808.26U113.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 26. Zivilsenat

Tenor

Das Versäumnisurteil des Senats vom 18.02.2003 wird aufrechterhalten.

Der Beklagte trägt die weiteren Kosten der Berufung.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Beklagten wird gestattet, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 56.000,-- € abzuwenden, wenn nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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