4 Ss OWi 466/03•Oberlandesgericht Hamm, 2003-08-19, 4 Ss OWi 466/03
Oberlandesgericht Hamm, 2003-08-19, 4 Ss OWi 466/03
4 Ss OWi 466/03Obergericht19.08.2003
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 4 Ss OWi 466/03 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2003-08-19
Aktenzeichen: 4 Ss OWi 466/03
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2003:0819.4SS.OWI466.03.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Senat für Bußgeldsachen
Tenor
Das angefochtene Urteil wird im Rechtsfolgenausspruch mit den zugrunde liegenden Feststellungen aufgehoben.
In diesem Umfang wird die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, an das Amtsgericht Warstein zurückverwiesen.
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