20 U 12/03•Oberlandesgericht Hamm, 2003-08-27, 20 U 12/03
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 20 U 12/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-08-27
Aktenzeichen: 20 U 12/03
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2003:0827.20U12.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers zu 1 gegen das am 09.09.2002 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Essen wird zurückgewiesen.
Die Kosten der Berufung trägt der Kläger zu 1.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Den Klägern wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des nach dem Urteil zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht zuvor die Beklagte Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages beibringt.
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