30 U 80/03•Oberlandesgericht Hamm, 2003-09-03, 30 U 80/03
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 30 U 80/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-09-03
Aktenzeichen: 30 U 80/03
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2003:0903.30U80.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 30. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das am 13. Februar 2003 verkündete Urteil des Einzelrichters der 14. Zivilkammer des Landgerichts Münster abgeändert.
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 4.444,43 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 03. Januar 2002 zu zahlen.
Es wird festgestellt, daß der Beklagte verpflichtet ist, den Kläger von weiteren Vorsteuerrückforderungen des Finanzamtes bezüglich der Mietzahlungen des Klägers für das Ladenlokal M-Straße in W für die Zeiträume vom 01. Juni 1995 bis zum 31. Dezember 1996 und vom 01. Januar 2000 bis zum 31. Mai 2000 freizustellen.
Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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