8 WF 271/03•Oberlandesgericht Hamm, 2003-09-08, 8 WF 271/03
Oberlandesgericht Hamm, 2003-09-08, 8 WF 271/03
8 WF 271/03Obergericht08.09.2003
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 8 WF 271/03 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2003-09-08
Aktenzeichen: 8 WF 271/03
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2003:0908.8WF271.03.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 8. Senat für Familiensachen
Tenor
Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Entscheidung an das Amtsgericht - Familiengericht - zurückverwiesen, das auch über die außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens zu befinden hat. Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben. Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 500 € festgesetzt.
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