Oberlandesgericht Hamm, 2003-09-09, 4 U 63/03

4 U 63/03Obergericht09.09.2003

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 4 U 63/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-09-09

Aktenzeichen: 4 U 63/03

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2003:0909.4U63.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Kläger gegen das am 1. April 2003 verkündete Urteil der VI. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Bielefeld wird zurückgewiesen.

Die Kläger tragen die Kosten der Berufung.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Den Klägern wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 4.000,- EUR abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leistet.

Die Sicherheitsleistung kann durch unbedingte, unwiderrufliche, unbefristete selbstschuldnerische Bürgschaft eines als Zoll- und Steuerbürge anerkannten Kreditinstituts in der Europäischen Union erbracht werden.

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