Oberlandesgericht Hamm, 2003-09-11, 3 Ss 496/03

3 Ss 496/03Obergericht11.09.2003

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 3 Ss 496/03 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2003-09-11

Aktenzeichen: 3 Ss 496/03

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2003:0911.3SS496.03.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Strafsenat

Tenor

Das angefochtene Urteil wird aufgehoben. Das Verfahren wird eingestellt. Die Kosten des Verfahrens und die der Angeklagten entstandenen notwendigen Auslagen fallen der Staatskasse zur Last.

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