19 U 71/03•Oberlandesgericht Hamm, 2003-09-12, 19 U 71/03
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 19 U 71/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-09-12
Aktenzeichen: 19 U 71/03
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2003:0912.19U71.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 19. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 1. April 2003 verkündete Urteil der Zivilkammer I des Landgerichts Detmold wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des nach dem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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