Oberlandesgericht Hamm, 2003-09-25, 21 U 8/03

21 U 8/03Obergericht25.09.2003

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 21 U 8/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-09-25

Aktenzeichen: 21 U 8/03

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2003:0925.21U8.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 21. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das am 31. Oktober 2002 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Essen abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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