Oberlandesgericht Hamm, 2003-09-29, 15 W 258/03

15 W 258/03Obergericht29.09.2003

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 15 W 258/03 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2003-09-29

Aktenzeichen: 15 W 258/03

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2003:0929.15W258.03.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Tenor

Die weitere Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Beteiligte zu 1) hat die dem Beteiligten zu 2) im Verfahren der weiteren Beschwerde entstandenen außergerichtlichen Kosten zu erstatten.

Der Gegenstandswert des Verfahrens der weiteren Beschwerde wird auf 26.000,00 Euro festgesetzt.

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